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Dienstag, 19. März 2024

KFZ Versicherung

KFZ Versicherung

KFZ Versicherung mit Insassenunfall und Verkehrsrechtsschutz!

Unsere KFZ Versicherungen zeichen sich durch ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus.

Den Leistungsumfang Ihrer KFZ Versicherung können Sie ganz  nach Ihren individuellen Sicherheitsbedürfnisen zusammenstellen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bieten wir natürlich auch die Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko) an. Auch die Insassen-Unfallversicherung oder Verkehrsrechtsschutz sind möglich.

Aus einer Vielzahl von KFZ Versicherern ermitteln wir den für Sie besten Anbieter. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen auch mehrere KFZ Versicherungsangebote. 

Wir beraten Sie umfassend und geben nützliche Tipps zur KFZ Versicherung.

 

Tipp: Ihr Schadensfreiheitsrabatt (schadenfreien Jahre) gehen bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer nicht verloren!

 


KFZ Versicherung mit GAP Deckung

Schutz für Leasingnehmer bei KFZ Totalschaden oder Diebstahl

Bei Totalschaden oder Diebstahl wird von der KFZ Versicherung (Kaskoversicherung) in der Regel nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Die Restforderungen aus dem  Leasingvertrag sind jedoch oft höher. Den Differenzbetrag müssen Sie als Leasingnehmer aus eigener Tasche bezahlen. Je nach Restlaufzeit können so einige tausend Euro zusammenkommen.  Mit der KFZ Versicherung mit GAP-Deckung, die Sie als Ergänzung zur Vollkaskoversicherung abschließen können, ist dieses Risiko zusätzlich abgesichert.

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KFZ Versicherung mit Insassen-Unfallversicherung

Versichert sind alle Insassen eines Fahrzeuges...

Die Insassen-Unfallversicherung ist eine sinnvolle Erweiterung zur KFZ Versicherung.  Sie zahlt unabhängig davon wer den Unfall verursacht hat. Die KFZ Insassenversicherung schützt Sie als Fahrer und alle Insassen.

So erhalten z.B. auch Familienmitglieder oder die Personen einer Fahrgemeinschaft zusätzliche Leistungen nach einem Unfall.

Der Vorteil ist, dass die Leistungen aus der KFZ-Insassenversicherung nicht auf die Leistungen der KFZ-Haftpflichtversicherung oder der Krankenkasse angerechnet werden.

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KFZ-Versicherung - Begleitetes Fahren

Führerschein mit 17 Jahren

Begleitetes Fahren muss beim KFZ-Versicherer angemeldet werden

Der Versicherungsnehmer muß die Teilnahme am "begleitenden Fahren" bei dem KFZ Versicherer anmelden.

"Begleitende Personen" müssen mindestens 30 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnis B seit mindestens 5 Jahren besitzen. Weiter dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen sein. Außerdem müssen Sie in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.

Bitte beachten Sie: Das begleitete Fahren ist nur in Deutschland erlaubt. Innerhalb der KFZ-Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für das begleitende Fahren im Ausland.

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KFZ Versicherung - Glasbruch am Auto

In der Teilkaskoversicherung sind in der Regel Glasbruchschäden versichert. Steinschläge in der Frontscheibe, zerschlagene Seitenfenster oder beschädigte Spiegel und Scheinwerfer sind klassische Glasbruchschäden die mit Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet werden.

Erweiterte Entschädigung bei Glasbruch

Zusätzlich kann in der KFZ-Versicherung der Glasbruch mit erweiterten Entschädigung abgeschlossen werden. Darin enthalten sind:

  • Erstattung von Vignetten und Feinstaubplaketten
  • Ersatz von Leuchtmitteln, auch Xenonlicht
  • Übernahme der Kosten für die Reinigung des Fahrgastraumes

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KFZ Versicherung - Angebot anfordern und vergleichen

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Oder sie rechnen unabhängig Ihre KFZ Versicherung mit den ausgewählten Tarifrechnern.

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