Sie sind hier: Altersvorsorge / Abgeltungssteuer
Freitag, 29. März 2024

Informationen zur Abgeltungsteuer

Die Abgeltungssteuer betrifft langfristige Aktienanlagen, Investmentfondssparpläne und alle anderen Kapitalanlagen die ab dem Jahr 2009 angeschaft werden.

Vor 2009 waren die Gewinne, die beim Verkauf der Kapitalanlagen erzielt wurden, in der Regel steuerfrei. Ab 2009 werden diese Veräußerungsgewinne generell steuerpflichtig. Gleichzeitig können aber auch Verluste die durch den Verkauf entstehen steuerlich geltend gemacht werden.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Auf Kapitalerträge wird einheitlich eine Steuer von 25% erhoben. Sie wird nicht mit dem jährlichen Einkommensteuer-Bescheid, sondern direkt von den Geldinstituten an den Staat überwiesen. Damit ist sie unabhängig vom individuellen Steuersatz.

Was ist das Verwaltungswahlrecht?

Sie können wählen, ob Sie nach der neuen Abgeltungsteuermethode besteuert werden möchte oder nach der herkömmlichen Methode. Diejenigen, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden das alte Verfahren wählen - diejenigen, die darüber liegen, werden sich für die Abgeltungsteuer entscheiden. Für beide Methoden aber gilt, dass das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist wegfallen. Bei Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sollen allerdings die Veräußerungsgewinne auch zukünftig einkommensteuerfrei bleiben.

Keine Abgeltungsteuer bei der Altersvorsorge

 

Riester- und Rürup-Rente sind steuerlich begünstigt.

Steuerlich förderungswürdig sind nur solche Anlageformen, die ihrem Wesen nach ausschließlich der zusätzlichen Altersvorsorge dienen. Die Rürup-Rente als private Basisrente, und die zertifizierte Riester-Rente erfüllen diese Anforderungen.

Während der Ansparphase werden die Erträge und Wertsteigerungen bei diesen Anlageprodukten nicht besteuert. Leistungen aus Riester- und Rürup-Renten, die nach Eintritt ins Rentenalter fällig werden, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sondern werden dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Keine Abgeltungssteuer auf betriebliche Altersvorsorge. 

Auch die betriebliche Altersversorgung ist nicht von der Abgeltungsteuer betroffen. Es bleibt hier bei der Besteuerung erst nach Eintritt des Rentenalters zum persönlichen Steuersatz.