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Montag, 18. März 2024

Photovoltaik - Strom aus der Sonne

Photovoltaik Versicherung

Erneuerbare Energien werden für die Stromversorgung immer wichtiger. Im "Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)" ist u.a. die Einspeisungsvergütung in das Stromnetz geregelt. Als Anlagen-Betreiber wird die Privatperson zum Unternehmer, der den erzeugten Strom verkauft. 


Photovoltaik Versicherung mit Rundum-Versicherungsschutz

Die Versicherungen gelten für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen. Alle Bausteine können auch kombiniert werden.  


Montageversicherung

Günstige Zusatzversicherung zur Photovoltaik Versicherung

Für den Betreiber einer Photovoltaikanlage besteht bereits während der Montagephase das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung. Sachschäden, die während der Bauphase unvorhergesehen und plötzlich auftreten, z. B. Beschädigung der Module während des Einbaus, sind über eine gesonderte Montageversicherung abgesichert.

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Elektronik- und Ertragsausfallversicherung

Obwohl Photovoltaikanlagen technisch zuverlässig sind, stellen Betriebsschäden eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.

Die fachgerechte Installation kann das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls ausschließen. Bei Beschädigung oder Zerstörung der Anlage kommt es zum Ausfall der Stromerzeugung. Somit wird die kalkulierte Amortisation stark beeinträchtigt. Deshalb muss sich der Anwender für die gesamte Betriebszeit um einen geeignete Photovoltaik Versicherung kümmern. Dies bietet die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung , denn für Dachanlagen stellt z.B. die Wohngebäudeversicherung lediglich eine eingeschränkte Deckung zur Verfügung.

Die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung bietet eine Allgefahrendeckung.

Innerhalb der Photovoltaik Versicherung leistet sie Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörung insbesondere durch

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Sabotage, Vandalismus;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
  • Wasser, Feuchtigkeit;
  • Sturm, Frost, Eisgang, Schneedruck, Überschwemmung;
  • Tierbiss.

Darüber hinaus sind Schäden durch Abhandenkommmen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) versichert.

Bei Totalschadenfall ersetzt die Photovoltaik Versicherung den Neuwert der versicherten Anlage, bei Beschädigungen werden die notwendigen Wiederherstellungskosten ohne Abzug „neu für alt“ erstattet.

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Betreiber-Haftpflichtversicherung

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt.

Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile der Photovoltaik Anlage lösen und durch Herunterfallen Passanten verletzen oder Sachen beschädigen.

Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Es können auch hohe Schadenerstzansprüche Dritter entstehen bei Umweltschäden durch z.B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat. Diese Haftungsrisiken sind mit entsprechenden Deckungssummen über die Betreiber-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

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