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Montag, 18. März 2024

Werkverkehrsversicherung

Werkverkehrsversicherung: Sicherheit bei Transport der eigenen Ladung im Werkverkehr


Die Werkverkehrsversicherung - Sicherheit für Ihre Ladung.

Bei der Werkverkehrsversicherung handelt es sich um eine besondere Form der Transportversicherung (Güterverkehrsversicherung). Sie wird auch Fahrzeuginhaltsversicherung genannt.

Nahezu jedes Unternehmen transportiert zur Erfüllung eines Auftrages Waren oder Güter mit eigenen Fahrzeugen. Dabei werden zum Teil erhebliche Werte mit einem LKW, Lieferwagen oder PKW mit Anhänger bewegt.

Bei einem Unfall sind über die KFZ-Versicherung (Vollkaskoversicherung) nur Schäden an dem eigenen Fahrzeug versichert. Mit einer Werkverkehrsversicherung sind darüberhinaus auch Schäden an der Ladung abgesichert. Arbeitsmittel, zum Beispiel Werkzeuge und Maschinen, sind ebenfalls versichert. 

Auch Schäden die bei der Be- und Entladung entstehen,können mit einer Werkverkehrsversicherung versichert werden.

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Werkverkehrsversicherung - Vorraussetzungen

Um eine Werkverkehrsversicherung abzuschließen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Warentransport muß mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Fahrern erfolgen. Das Gesetz definiert weiter, dass die Ware zu eigenen unternehmerischen Zwecken befördert wird.

Weitere Informationen zum Werkverkehr .

Nach § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) handelt es sich darüberhinaus um Güterkraftverkehr, wenn die Kraftfahrzeuge inkl. Anhänger (Lastkraftwagen, Züge, Sattelkraftfahrzeuge) ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t überschreiten. In diesem Fall muss der Werkverkehr nach § 15a (GüKG) bei dem Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) angemeldet und in der Werkverkehrsdatei eingetragen werden.

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Werkverkehrsversicherung - versicherte Transportrisiken

Folgende Transportrisiken werden von der Werkverkehrsversicherung abgedeckt:

  • Unfall des Transportfahrzeuges
  • höhere Gewalt (Naturereignisse wie z.B. Blitzeis)
  • Brand, Explosion
  • Diebstahl des gesamten Fahrzeuges
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Beschädigung der Güter (je nach Vertragsbedingungen)

Damit leistet die Werkverkehrsversicherung einen weitreichenden Versicherungsschutz der zusätzlich mit folgenden Bausteinen erweitert werden kann:

  • Abkommen des Fahrzeuges von der befestigten Fahrbahn
  • Unfälle beim Be- und Entladen
  • Achsenbruch und Platzen von Reifen
  • Versicherung des Domizilrisikos (Aufenthalt während der Nacht)

 

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Werkverkehrsversicherung - nicht versicherte Risiken

Gütertransport zu Messen, Ausstellungen und Wochenmärkte

Eine Besonderheit in der Werkverkehrsversicherung sind Güter, die anlässlich einer Messe, Ausstellung, einem Markt oder dergleichen transportiert werden. Hier besteht nur Versicherungsschutz während des Transportes. Für Güter beladener Fahrzeuge, die vor Beginn oder nach Beendigung eines Transportes abgestellt werden, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Die Versicherung endet auf dem Parkplatz oder Abstellplatz und beginnt erst wieder mit dem Weitertransport. Hier muß neben der Werkverkersversicherung eine separate Vericherung abgeschlossen werden.

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Werkverkehrversicherung - Versicherung des Domizilrisikos

Werkverkehrsversicherung mit Versicherungsschutz am Domizil

Innerhalb der Werkverkehrsversicherung beschreibt die Versicherung des Domizilrisikos den Aufenthalt des beladenen Fahrzeuges nach dem Gebrauch, d.h. nach dem Laden oder dem eigentlichen Transport.

Domizil bedeutet, dass das beladene Fahrzeug auf oder in unmittelbarer Nähe des Betriebsgrundstückes abgestellt wurde.Das Abstellen des beladenen Fahrzeuges am Domizil des Fahrers oder Beauftragten ist dem des Versicherungsnehmers gleichgestellt. Hier wird die Wohnung des Fahrers oder des Beauftragten als Domizil bezeichnet.

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Werkverkehrsversicherung - Schutz im Ausland

Die Werkverkehrsversicherung - individuell wie Ihr Unternehmen

Die Werksverkehrsversicherung deckt nicht nur Transportrisiken in Deutschland.

Zusätzlich können auch die Risiken bei grenzüberschreitenden Transporten in die Anrainerstaaten von Deutschland und Europa versichert werden. Damit genissen Sie auch Versicherungschutz in der Schweiz.

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Werkverkehr - Definition GüKG

Die Werkverkehrsversicherung stellt eine besondere Form der Transportversicherung dar.

Der Begriff Werkverkehr ist definiert im Güterkraftverkehrsgesetz (§1 GüKG).

  1. Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
  2. Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn
    folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    a) Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
    b) Die Beförderung muß der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
    c) Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden.....
    d) Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen....

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Werkverkehrsversicherung - Anfrage

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Senden Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten mit Ansprechpartner, Email und Telefonnummer. Wir werden Sie unverzüglich ansprechen.

Sie erreichen uns auch direkt über Telefon 06881 / 9 61 68 - 0.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage zur Werkverkehrsversicherung.

 

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