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Dienstag, 19. März 2024

Umzug-Transportversicherung

Ein Umzug an einen anderen Ort stellt ein besonderes Ereignis im Leben dar. Alle Besitztümmer werden in Kisten und Karons verpackt und müssen sicher und unversehrt am neuen Lebensmittelpunkt wieder ihren Platz finden.

Die Umzug-Transportversicherung ist eine spezielle Verkehrshaftungsversicherung mit Einschränkungen in der Haftung.

Mit einem Umzugsvertrag übenimmt das Umzugsunternehmen oder die Spedition die gesetzliche Haftung für die Umzugsgüter. Die Haftung ist nach HGB auf einen Wert von 620,- Euro je Kubikmeter Laderaum beschränkt.

Darüber hinaus ist die Spedition / Umzugsunternehmer gesetzlich verpflichtet den Auftraggeber über die Haftung und Versicherung bei Umzügen zu belehren.

 


Pflichtversicherung für Umzugsunternehmer

Umzugsunternehmen, Frachtführer und Spediteure sind nach dem GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) verpflichtet ein Umzug-Transportversicherung abzuschließen. Vorraussetzung ist, dass das Umzugsgut mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (inkl. Anhänger) von 3,5t transportiert wird.

Mit der Umzug-Transportversicherung ist nicht nur der Transport mit Lieferwagen, Kleinbussen und LKW versichert. Auch die Lagerung von Umzugsgut, z.B. durch einen Spediteur, unterliegt der Versicherungspflicht.

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Umzug-Transportversicherung - Belehrungspflichten

Der Spediteur oder Umzugsunternehmer ist gesetzlich verpflichtet über nachfolgenden die Haftungsrisiken aufzuklären.

  • gesetzliche Haftung bei einer Umzug-Transportversicherung

Der Umzugsunternehmer ist gestzlich verpflichtet über die Höchstgrenze der gesetzlichen Haftung hinzuweisen. Nach dem § 451e HGB haftet die Spedition oder der Frachtführer mit max 620,- Euro je Kubikmeter Laderaum. 

  • Schadenmeldung - Form und Fristen

Zur Wahrung der Haftungsansprüche nach § 451f HGB sind alle Schäden dem Umzugsunternehmen unbedingt schriftlich mitzuteilen.

Offene Schäden an unverpaktem Umzugsgut müssen am Tag des Umzuges, spätesten einen Tag danach gemeldet werden.

Verdeckte Schäden müssen innerhalb 14 Tagen gemeldet werden. 

  • Erhöhung der gesetzlichen Haftung

Es besteht die Möglichkeit der Höherdeklaration, d.h.dass vertraglich vereinbart werden kann, die gesetztliche Haftungshöchstgrenze von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum zu erhöhen.

Darüber hinaus muss auf die Möglichkeit hingewiesen werden, das Umzugsgut mit einer separaten Warentransportversicherung in Höhe des wahren Wertes zu versichern.

 

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Anfrage zur Umzug-Transportversicherung

Hier können Sie uns direkt Ihre Anfrage zu einer Umzug-Transportversicherung senden. 

Senden Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten mit Ansprechpartner, Email und Telefonnummer. Wir werden Sie unverzüglich ansprechen.

Sie erreichen uns auch direkt über Telefon 06881 / 9 61 68 - 0.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage zur Umzug-Transportversicherung.

 

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