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Dienstag, 19. März 2024

Transportversicherungen

Der Begriff Transportversicherungen ist ein Oberbegriff für mehrere, zum Teil gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen.

Das Gesetz schreibt zwingend eine Transportversicherung für Frachtführer und Speditionen vor. Mit einem Frachtvertrag sind laut HGB auch weitreichende Schadensersatzansprüche verbunden.

Auch aus der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen weitere Risiken.

Die Transportrisiken sind so vielfältig wie die zu transportierenden Waren. Bei dem Transport vom Hersteller in Deutschland bis zum Kunden in Übersee kommen verschiedenste Transportmittel, wie LKW, Schiff, Bahn oder Flugzeug, zum Einsatz. Es besteht ein erhöhtes Schadensrisiko durch das häufige Umladen und Zwischenlagern.

Weitere Risiken liegen in der Ware selbst. Lebendtransporte, Gefahrgüter oder verderbliche Waren sind innerhalb der Transportversicherungen zu berücksichtigen.

Darüberhinaus sind nationale und, bei grenzüberschreitenden Transporten, auch internationale Voschriften zu beachten.

Die verschiedenen Transportversicherungen können individuell auf die persönlichen Schutzbedürfnisse abgestimmt werden. So entsteht aus z.T. mehreren Versicherungen ein umfassendes Gesamtkonzept zur Transportversicherung.

Auf Wunsch auch mit weltweiter Deckung.

 


Transportversicherungen - Verkehrshaftungsversicherung

Die wohl umfangreichste Transportversicherung ist die Verkehrshaftungsversicherung. Sie wird auch als CMR-Versicherung, Frachtführerversicherung oder Frachtführerhaftpflicht bezeichnet.

Sie stellt eine Pflichtversicherung für den nationalen und internationalen Güterkraftverkehr dar. Es handelt sich um eine Transportversicherung die auf der Basis verschiedener Gesetze und internationaler Übereinkommen die gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüche versichert.

Weitere Informationen zur Verkehrshaftungsversicherung

 


Transportversicherungen - Werkverkehr

Innerhalb der Transportversicherungen bezieht sich die Werkverkehrsversicherung auf den Inhalt des Transportfahrzeuges.

Sie wird auch Güterverkehrsversicherung oder Fahrzeuginhaltsversicherung genannt.

Werkverkehr liegt dann vor, wenn der Warentransport nicht gewerblich, d.h. zu unternehmensinternen Zwecken erfolgt...  

weitere Informationen Werkverkehrsversicherung


Transportversicherungen - Warentransport

Bei der Warentransportversicherung handelt es sich um eine Transportversicherung die unabhängig vom Transportmittel den echten Warenwert versichert.

Sie beinhaltet in der Regel die Transportversicherung für den Werkverkehr.

Der Versicherungsumfang übersteigt jedoch diese deutlich. Der Transport mit Schiffen und Flugzeugen ist genauso versichert, wie der Transport per LKW, Bahn, Post oder Kurierdienst.

Auch das Zwischenlagern und das Be- und Entladen wird von der Warentransportversicherung erfasst.

weitere Informationen Warentransportversicherung