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Montag, 18. März 2024

Decennale Versicherung für Photovoltaik-Anlagen

Decennale Versicherung für Photovoltaikanlagen
Decennale Photovoltaik in Frankreich

 


Decennale für den Bau einer Phvotovoltaik-Anlage in Frankreich

Auch für den Bau einer Photovoltaik-Anlage auf einem Gebäude wird in Frankreich die Decennale Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Neben der Decennale Versicherung für das Gebäude wird damit auch eine Baugewährleistungsversicherung für die Photovoltaik-Anlage zwingend notwendig. Der Bauherr erhält so die in Frankreich gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungansprüche, die über einen Zeitraum von 10 Jahren gilt.


Wer benötigt die Decennale Photovoltaik?

Nach dem französischen Gesetzt sind alle Bauunternehmen und Handwerker die im direkten Vertragsverhältnis mit dem Bauherren stehen (Werkvertrag) verpflichtet, vor Beginn der Bautätigkeit, eine Decennale Versicherung nachzuweisen.

Wenn das Bauunternehmen als Generalunternehmer die Photovoltaik-Anlage erstellt, so benötigt dieser auch eine Decennale Versicherung mit der Erweiterung für Photovoltaikanlagen.

Wird die Photovoltaik-Anlage unabhängig von dem Gebäude erstellt, so muß das ausführende Unternehmen eine gesonderte Decennale Photovoltaik nachweisen.

 


Voraussetzung für die Decennale Photovoltaik

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen auch alle Funktionsteile, die vom Handwerker, ohne Veränderung und nach Herstellervorgaben (z.B. Fenster, Türen, Photovoltaik-Panelen...) in das Gebäude eingebaut werden, den vorgeschriebenen Gewährleistungsansprüchen.

Das hat zur Folge, dass neben dem Monteur auch der Hersteller der Photovoltaik-Anlage gesamtschuldnersich haftet. Somit unterliegt auch der Hersteller der Versicherungspflicht.

Die Voraussetzung für den Decennale Versicherungsnachweis ist eine Zulassung der Photovoltaik-Anlage beim CSTB (Centre Scientifique et Technique du Bâtiment). Liegt die Zulassung in Frankreich nicht vor, so kann auch das ausführende Unternehmen keine Decennale Photovoltaik erhalten.