R.C. Decennale für Fertighaushersteller

Baugewährleistungsversicherung (Decennale) für deutsche Fertighaushersteller in Frankreich
Die Hersteller von Fertighäusern müssen in Frankreich neben der Decennale-Versicherung eine Bürgschaft, die "Garantie de livraison à prix et délais convenus", nachweisen. Darüber hinaus schreibt das französische Recht vor, dass der Bauherr die Sachversicherung Dommages-Ouvrage (assurance dommages-ouvrage) abschließt.
Wir bieten einen umfassenden Versicherungsschutz für Fertighausherrsteller und Bauherr. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Pflichtbürgschaft für das geplante Projekt an.
Versicherungsleistung der Decennale-Versicherung für Fertighaushersteller
Versichert sind die 10 jährigen Garantieansprüche innerhalb der Decennale-Versicherung.
Darüber hinaus ist bei Fertighausherstellern die vertragliche Haftung des Versicherungsnehmers für Schäden aus Maler- und Lackierarbeiten bis max. 2 Jahre nach Abnahme versichert. Die Verlegung von Weichbelägen auf Böden oder Wänden sind im gleichen Umfang versichert.
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Decennale Fertighaushersteller
Bürgschaft für Fertighaushersteller in Frankreich
Nach dem französischen Recht muß der Fertighaushersteller neben der Decennale-Versicherung auch Bürgschaften nachweisen.
Anzahlungsbürgschaft
Die "Garantie de remboursement" ist im Fall einer Vorauszahlung zu erbringen. Sie sichert die Anzahlung des Bauherren.
Lieferbürgschaft
Die "Garantie de livraison à prix et délais convenus" ist eine Pflichtbürgschaft. Damit wird der Bauherr gegen die Nichtausführung oder die mangelnde Ausführung zum vereinbarten Zeitpunkt und Preis abgesichert.
Grundlage für die Erteilung der Bürgschaft ist eine Risikoprüfung durch den Versicherer. Damit verbunden ist auch eine Bonitätsprüfung anhand der letzten drei Jahresabschlüsse.
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Decennale Fertighaushersteller
Definition Fertighaushersteller in Frankreich
In Frankreich gilt eine klare Definition für Fertighaushersteller (Construkteur de maisons individuelles).
Danach ist der Fertighaushersteller der Erbauer einer zu Wohn- oder Wohn- und Geschäftszwecken bestimmten Immobilie mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten. Die Errichtung muß für den gleichen Bauherren erfolgen.