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Montag, 18. März 2024

Décennale-Versicherung deckt 10 jährige Baugewährleistung in Frankreich

R.C. Decennale Versicherung in Frankreich

Grenzüberschreitendes Bauen mit der Décennale Versicherung (Garantie Décennale)

Mit der Décennale Versicherung werden die zehnjährigen Garantieansprüche abgedeckt (Garantie Decennale). Es handelt sich hierbei um eine objektbezogene Pflichtversicherung für alle Unternehmen die im direkten vertragsverhältnis mit dem Bauherren stehen. Nach franzözischem Recht gelten Architekten, bauausführende Unternehmen und Verkäufer als Hersteller eines Gebäudes und müssen die Decennale Versicherung vor Baubeginn nachweisen.

Subunternehmer sind nicht von der Versicherungspflicht erfasst – allerdings wird regelmäßig auch von diesen eine Décennale-Versicherung vertraglich gefordert. Der Subunternehmer haftet nach französichem Recht gegenüber dem Bauunternehmer für die Dauer von 10 Jahren.

Da hier ausschließlich das französiche Recht Anwendung findet werden auch alle Formalitäten und Dokumente in französich verlangt.  


Voraussetzungen für die Decennale Versicherung

Der Versicherungsnehmer oder Antragssteller muss mindestens seit drei Jahren erfolgreich am deutschen Markt vertreten sein. Weiterhin ist eine Befähigung zur Durchführung der Baumaßnahme nach französichem Baurecht nachzuweisen (siehe auch Präqualifikation). Die Kosten für das Baucontrolling sind von dem Versicherungsnehmer zu tragen.

Der Versicherungsschutz wird angeboten für Bauunternehmer, Bauhandwerker, Generalunternehmer und Generalübernehmer. 


Pflichtversicherung für Bauunternehmen

Versicherungspflicht für Bauunternehmen in Frankreich

Nach französischem Recht hat der Verbraucher ein weitgehendes Recht auf die Gewährleistungssicherheit. Dabei gelten für die Errichtung von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit Lieferung eines Plans (Contrat de construction d’une maison individuelle avec fourniture d’un plan“  nach den Art. L.231-1 ff. CCH) die strengsten Regelungen.

Dabei sind neben der Einhaltung der französischen Bauvorschriften auch umfangreiche  Schutzvorschriften des Auftraggebers, Formvorschriften und Garantie- und Haftungsvorschriften zu beachten.

 


Arten der Baugewährleistungsgarantien

Gewährleistungsgarantien in Frankreich

Im Mittelpunkt des französischen Gewährleistungsrechts steht seit der Reform von 1978 nicht mehr der Mangel, sondern der Begriff des Schadens. Gem. Art. 1792 C. civ. haftet der Unternehmer für alle Schäden, die am Gebäude innerhalb der jeweiligen Gewährleistungsfrist sichtbar werden und die die Standfestigkeit des Bauwerks beeinträchtigen oder auf andere Weise dazu führen, dass das Gebäude zu seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht genutzt werden kann.

Darin hat der Geschädigte sowohl Anspruch auf Nachbesserung als auch einen Anspruch auf Kostenersatz.

Darüber hinaus hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Ersatz der Folgeschäden (Nutzungsausfall).

Gewährleistungsansprüche kann der Unternehmer nur abwehren, wenn der Schaden am Gebäude auf höherer Gewalt, auf das Verhalten des Auftraggebers oder das Verhalten eines Dritten zurückzuführen ist.

Zeigen sich bereits während der Bauphase Mängel am Gebäude, so kann der Auftraggeber die sofortige Mängelbeseitigung verlangen.

 


Arten der Baugewährleistungsfristen

Gewährleistungsfristen in Frankreich

Bei den Bauverträgen in Frankreich gibt es vier verschiedene Gewährleistungsfristen:

Einjährige Garantie der ordnungsgemäßen Fertigstellung

Die "Garantie de parfait achèvement" umfasst alle Mängel die innerhalb eines Jahres nach der Abnahme sichtbar werden (Fertigstellungsgarantie).

Zweijährige Funktionsgarantie

Eine Garantie von zwei Jahren, die "Garantie de bon fonctionnement", besteht für das korrekte Funktionieren aller vom Gebäude trennbaren  Ausstattungen (Funktionsgarantie gem. Art. 1792-3 C. civ.).

Zehnjährige Garantie (Garantie Decennale)

Für versteckte Mängel, ist eine zehnjährige Garantie (Décennale-Versicherung) gesetzlich vorgeschrieben. Sie umfasst alle Schäden, die die Standfestigkeit des Bauwerks beeinträchtigen, sowie alle Schäden, die die Nutzbarkeit des Gebäudes einschränken. Hiervon betroffen sind auch alle Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit die zum Zeitpunkt der Abnahme vorlagen.

Dreißigjährige Garantie

Bei einem Bauvertrag mit kaufrechtlichen Elementen (z.Bsp. Bauträgervertrag) gelten die kaufrechtlichen Gewährleistungsfristen auf versteckte Mängel von dreißig Jahren. Der Gewährleistungsanspruch für einen bestimmten Mangel verfällt wenn er nicht innerhalb zwei Jahren nach der Entdeckung gerügt wurde.

Welche Frist zur Anwendung kommt ist vom Mangel und dem Vertragstyp abhängig.

 


Pflichtversicherung für den Bauherren - Dommage Ouvrage

Neben dem Bauunternehmen ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet eine Sachversicherung, die "Assurance Dommage Ouvrage" (ADO), abzuschließen.

Sie ist vom Inhalt vergleichbar mit der Décennale-Versicherung. Diese Sachversicherung bezieht sich auf das Bauwerk und geht beim Verkauf auf den Käufer über. Sie dient im wesentlichen zur schnellen Vorfinanzierung um Baumängel zu beheben. Im Leistungsfall wir der Domage Ouvrage-Versicherer bei dem Decennale-Versicherer Regress fordern.

 


Präqualifikation - Eignungsnachweis für Bauunternehmen und Bauhandwerk

Mit der Präqualifikation wird ein auftragsunabhängiger Eignungsnachweis erbracht. Damit wird die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit bereits vor der Abgabe eines Angebotes durch eine Präqualifizierungsstelle geprüft. Dabei wird die komplette Leistungskette, von der Angebotserstellung bis hin zum Nachunternehmer, erfasst. Mit der Präqualifikation entfällt der Einzelnachweis bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Alle qualifizierten Unternehmen sind in einer Präqualifizierungsliste im Internet öffentlich abrufbar. Die Präqualifikation ist bei Abschluss der Garantie Decennale-Versicherung von Vorteil. 


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