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Freitag, 19. April 2024

Baugewährleistung

Auch eine noch so sorgfältige Abnahme kann nicht immer alle vorhandenen Mängel aufdecken.

In der Praxis kann dies beide baubeteiligte Parteien – Bauherr und Bauunternehmer – vor erhebliche Probleme stellen.


Baugewährleistungsversicherung - Schutz für Bauherr und Bauunternehmen

Die Baugewährleistungsversicherung bietet Bauträgern, Generalübernehmern oder bauausführenden Unternehmen Schutz vor den finanziellen Belastungen, die aus der Verpflichtung zur Mängelhaftung resultiert.

Damit genießt der Bauherr höchste Sicherheit bei der Beseitigung von Mängel.

 


Baugewährleistung im Überblick

Was ist versichert?
    • Das Bauvorhaben mit dem bei der Antragstellung mitgeteilten
      Leistungsumfang.
Welche Risiken sind versichert?
    • Gewährleistungsverpflichtungen für Mängel, die erstmalig nach der
      Abnahme auftreten – bis zu fünf Jahre nach der Abnahme
    • die Abwehr unbegründeter Ansprüche (inkl. der Übernahme eventuell anfallender Gerichts-, Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten)
Was wird ersetzt?
    • Die Kosten in Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die zur Beseitigung der Mängel einschließlich aller Nebenkosten (z. B. Transport-, Arbeits- und Materialkosten) erforderlich sind

Hinweise zur Baugewährleistung

Die Leistungspflicht des Versicherers umfaßt die Erstattung der berechtigten Nachbesserungskosten auch im Insolvenzfall des Unternehmers und Dokumentation des direkten Anspruches des Bauherren gegenüber dem Versicherer.

Bei der Baugewährleistungsversicherung erfolgt die Entschädigung auf Selbstkostenbasis, d.h.Wagnis und Gewinn werden nicht ersetzt.

Eine sinnvolle Ergänzung zur Baugewährleistung ist die Versicherung der Baufertigstellung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.