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Dienstag, 19. März 2024

Bauforderungsausfall - Damit Ihr Auftrag keine Sackgasse wird.

Forderungsausfallversicherung für Bauunternehmen und Bauhandwerker

 

Forderungsausfall speziell für das Baugewerbe

Das Konzept der Bauforderungsausfall-Versicherung ist speziell für Bauunternehmen und das Bauhandwerk mit einem Jahresumsatz bis 10 Mio. Euro entwickelt worden. Mit einer sehr geringen Jahresprämie genießen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz auch gegen Bauforderungsausfall durch Privatpersonen.

Mit einer Bauforderungsausfall-Versicherung erreichen Sie einen Stärkung der Liquidität und Schutz vor den Folgen der Insolvenz eines Kunden. Sie stärken ihre Bonität durch die Absicherung offener Rechnungnen gegenüber den Banken. Damit verbunden ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

Sie entschädigt Forderungsausfälle von Werkleistungen und erbrachten Dienstleistungen. Darüberhinaus bietet sie Versicherungsschutz für halbfertige Leistungen am Bau. Bestrittene Forderungen werden von einem Sachverständigen begutachtet und vorläufig entschädigt. 

Der Rechtsweg dauert oft mehrere Monate. Kostbare Zeit in der Ihnen das Geld für neue Projekte fehlt. Mit dem intergrierten Inkasso haben Sie ein weiteres starkes Argument um einen Bauforderungsausfall erst garnicht entstehen zu lassen.

 


Versicherte Forderungen

Versichert sind alle Warenlieferungen (auch Konsignationslager), erbrachte Dienstleistungen sowie das Fabrikationsrisiko gegenüber Unternehmen und Privatpersonen.

In der Fordergunsausfall-Versicherung sind Warenlieferungen aus einem Konsignationslager kostenfrei mitversichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Warenentnahme. Voraussetzng ist, dass die Forderungen innerhalb von 30 Tagen nach der Entnahme aus dem Konsignationslager gestellt wird.

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Versicherungsschutz von Altsalden

In der Forderungsausfall-Versicherung sind auch offene Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen versichert,die maximal 3 Monate vor dem Vertragsbeginn entstanden sind. Voraussetzung ist, dass der Forderungsausfall den Versicherungsvertragsbestimmungen entsprechen.

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Eintritt des Forderungsausfalles

Die Bauforderungsausfallversicherung leistet, wenn berechtigte Forderungen aus folgenden Gründen nicht geleistet werden:

  • Ein gerichtliches Insolvenzverfahren oder Verwaltungsverfahren nach dem Gesetz eröffnet wird zum Zweck der Neuorganisation, Auflösung, Umschuldung, Aussetzung oder Tilgung von Schulden
  • Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen oder eingestellt wird.
  • Die Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung des geschuldeten Betrages ausreicht
  • Ein außergerichtlicher endgültiger Vergleich mit allen oder der Mehrheit der Gläubiger abgeschlossen wurde

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Leistungen bei Bauforderungsausfall

Erstattung in der Forderungsausfall-Versicherung

Die Erstattung beträgt in der Regel 90% des Forderungsausfalles. Die vertragliche Selbstbeteiligung kann auch höher gewält werden.

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Entschädigung unbestrittener Forderungsteile

Mitversichert sind Forderungen von Bauunternehmen oder Bauhandwerkern, die ganz oder teilweise bestritten werden. In diesem Fall wird eine vorläufige Entschädigung geleistet. Voraussetzung für die vorläufige Entschädigung von bestrittenen Forderungen ist ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen.

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Nicht versicherte Forderungen

Nicht versichert sind Forderungsausfälle gegenüber:

  • verbundene Unternehmen (unmittelbare oder mittelbare Kontrolle / Beteiligungen durch den Versicherungsnehmer)
  • öffentlich-rechtliche Kunden (alle staatliche oder öffentlich-rechtliche Institutionen oder Körperschaften die nicht insolvenzfähig sind)

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Weitere Ausschlüsse

Nicht erstattet werden:

  • Fälligkeits- und/oder Verzugszinsen
  • Vertragsstrafen oder Schadensersatz
  • Bankkosten die nicht vertraglich festgelegt sind
  • Kosten für die Beilegung von Streitfragen (siehe Vertragsrechtschutz-Versicherung)

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Beitragsprämie, Schdenfreiheitsrabatt und Mindestprämie

Die Prämie für die Forderungsausfall-Versicherung richtet sich nach dem Jahresumsatz. Hier kann vertraglich der Netto- oder Bruttoumsatz versichert werden. Zur beitragspflichtigen Jahresprämie gehören alle Umsätze die mit Unternehmen oder Privatpersonen getätigt werden. Umsätze mit öffentlich-rechtlichen Kunden werden zur berechnung des Jahresumsatzes nicht berücksichtigt.

Es handelt sich hier um eine Vorausprämie. Der Beitrag wird nach Meldung des tatsächlichen Jahresumsatzes neu festgelegt und die Differenz berechnet.

Schadenfreiheitsrabatt

Wenn keine Schäden eigetreten sind wird ein Rabatt von 10% auf die Jehresprämie erstattet.

Mindestbeitrag

Der Mindestbeitrag in der Forderungsausfall-Versicherung beträgt 1200,-€ für Verbandsmitglieder und 1300,-€ für nicht Verbandsmittglieder.

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Maximale Entschädigung

Der maximale im Beitragsjahr entschädigte Forderungsausfall beträgt das 25fache der Jahresprämie.

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Inkassodienstleistungen und Gebühren

Die Inkassodienstleistungen beziehen sich auf fällige oder zukünftig fällige Forderungen gegen den jeweiligen Abnehmer, inklusive Zinsen und Kosten, sofern diese durchsetzbar sind. Die Inkassodienstleistungen beinhalten unter anderem:

  • Mahnungen in der Anfangsphase
  • Verhandlung und Überwachung von Zahlungsplänen
  • Verhandlung und Überwachung von Vergleichen
  • Einleitung und Überwachung von gerichtlichen Verfahren
  • Einleitung und Überwachung von Insolvenzverfahren.

Gebühren für Inkasso

Gebühren für die Inkassodienstleistungen ergeben sich aus einer Gebührentabelle. Kosten, die durch Dritte entstehen, einschließlich für die Durchführung gerichtlicher Verfahren, werden unabhängig vom Ergebnis des Forderungseinzuges zusätzlich in Rechnung gestellt.

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Bauforderungsausfall mit Vertragsrechtsschutz

Zusätzlich kann für einen geringen Prämienzuschlag auch eine Vertrags-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

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