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Donnerstag, 10. Oktober 2024

Baufertigstellungsversicherung

Die Baufertigstellung-Versicherung sichert dem Bauherren die Fertigstellung seines Bauvorhabens ohne Mehrkosten zum vereinbarten Preis, wenn aufgrund von Insolvenz der Auftrag durch den Bauträger, Generalübernehmer oder Bauunternehmer nicht zu Ende geführt wird.

Der Bauträger, Generalübernehmer oder Bauunternehmer kann als versicherte Person seinem Vertragspartner, dem Bauherren, mit der Absicherung der Baufertigstellung noch eine zusätzliche Sicherheit zur Verfügung stellen.

Die Baufertigstellung-Versicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Baugewährleistung-Versicherung dar und kann nur mit dieser gemeinsam beantragt und abgeschlossen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das zu versichernde Unternehmen eine Bonitätsprüfung mit positiven Ergebnis durchläuft.

Baufertigstellung im Überblick

Was ist versichert?
    • das im Versicherungsvertrag bestimmte Bauvorhaben
    • Der Versicherer stellt für den Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers zu Gunsten seines Auftraggebers (Bauherren) Versicherungsschutz für die Nichterfüllung oder die nicht vertragsgerechte Erfüllung von Leistungspflichten auf Grundlage des Bauvertrages zur Verfügung.
Welche Risiken sind versichert?
    • Insolvenz oder Liquidation des Unternehmers während
      der Bauphase
Was wird ersetzt?
    • Erstattung der berechtigten Fertigstellungs- und Mangelbeseitigungskosten in Höhe der Versicherungssumme

Hinweise zur Baufertigstellung

Die Entschädigungsleistung richtet sich nach den Kosten, die zur Erfüllung des ursprünglichen Bauvertrages entstehen.

Die Baufertigstellungsversicherung bietet eine zusätzliche Sicherheit für den Bauherren.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.