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Samstag, 20. April 2024

Riester Rente

Mit staatlicher Hilfe privat vorsorgen.

Die Riester Rente ist eine von mehreren Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. Sie ergänzen die gesetzliche Rentenversicherung und bieten so mehr finanziellen Spielraum im Alter.

Vor allem Geringverdiener und kinderreiche Familien profitieren von der Riester Rente. Aber auch Besserverdienende können durch die Steurvorteile profitieren.

Laut dem Bundesfinanzministerium haben sich rund 10 Millionen Menschen in den letzten Jahren für die Riester-Rente entschieden.

Weitere unabhängige Infos zur Riester Rente


Riester Rente - zertifizierte Produkte

Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für zertifizierte, förderungsfähige Sparformen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gemäß Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifiziert sind.

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Riester Rente - förderberechtigte Personen

Folgende Personen sind in der Riester Rente förderberechtigt.

  • Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind.
  • Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende.
  • Eltern während der Elternzeit
  • Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld.

Ist bei Verheirateten nur Einer förderberechtigt, so kann der andere Partner zusätzlich einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen. Damit hat er Anspruch auf die staatliche Förderung, ohne einen eigenen Sparbeitrag zu leisten.

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Riester Rente - nicht geförderte Personen

Folgende Personen sind in der Riester Rente von der Förderung ausgeschlossen:

  • Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert sind,
  • Bezieher von Alters-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten
  • geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken.

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Riester Rente - Gesamtsparleistung und Mindesteigenbeitrag

Um die vollen staatlichen Zulagen in der Riester Rente zu erhalten, muss ein bestimmter Anteil des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens gespart werden (Gesamtsparleistung). Für das Jahr 2008 beträgt der Anteil vier Prozent.

Die Gesamtsparleistung setzt sich aus dem Eigenbeitrag und den staatlichen Zulagen zusammen.

Der Mindesteigenbeitrag zur Riester Rente beträgt 60,- Euro jährlich. Dieser Betrag muß vom Versicherten selbst gezahlt werden.

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Riester Rente - Antrag auf Altersvorsorgezulage

Ein häufiger Irrtum ist, dass es nicht nötig sei, Zulagen zur Riester Rente zu beantragen, da die Günstigerprüfung des Finanzamts diese berücksichtigt und ggf. als Steuerermäßigung auszahlt.

Dies ist nicht der Fall. Die Steuerermäßigung ist nur der Betrag, der über die Höhe der möglichen Zulagen hinausgeht.

Wird die Altersvorsorgezulage vier Jahre lang nicht durch einen Antrag abgerufen, verfällt der Anspruch auf diese.

Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens in der Riester Rente wurde der so genannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Dieser bevollmächtigt den Anbieter, Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für jeden Antrag die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen.

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Riester Rente - Staatliche Zulagen

Der Staat gewährt in der Riester Rente zur Vermeidung der Doppelbesteuerung während der Einzahlungsphase eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG) oder einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§ 10a, §§ 79 ff EStG).

Die Altersvorsorgezulage fließt dabei in den Vertrag und nicht direkt an den Beitragszahler. Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden.

Die staatliche Förderung beträgt im Jahr: 

Jahr

Gesamtsparleistung

Grundzulage

Alleinstehende

Grundzulage

Verheiratete

Zulage je Kind

Sonderabgabenabzug

bis zu

2007

3%

114 €

228 €

138 €

1.575 €

2008

4%

154 €

308 €

185 €

2.100 €

Die Zulage für Kinder die ab dem 01.01.2008 geboren wurden beträgt 300,-€. Die Kinderzulage entfällt sobald kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht.

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Riester-Rente - unabhängige Informationen

Unabhängige Informationen zur Riester Rente finden Sie auch auf externen Webseiten.

Merkblatt zur Riester Rente (PDF) (Bund der Versicherten e.V.)

Infos zur Riester Rente  (Deutsche Rentenversicherung und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)

Riester Rente - Barwertrechner (Deutsche Rentenversicherung Bund)

Riester Rente -Zulagenrechner  (Deutsche Rentenversicherung Bund)

Renteninforechner (Deutsche Rentenversicherung Bund)

Persönliche Renteninformationen online (Deutsche Rentenversicherung)

Eigenvorsorge-Report (PDF) vom Informationszentrum der deutschen Versicherer

 Rentenrechner vom Informationszentrum der deutschen Versicherer

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Anfrage zur Riester Rente

Wenn Sie eine umfassende Beratung zu der Riester Rente wünschen dann senden Sie uns einfach eine Email.

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